
Fragen & Antworten
Hier finden Sie im Überblick Antworten auf oft gestellte Fragen.
Wir als Dienst-Beleghebammen sind weiter im 3-Schicht-System für Sie im St. Marienhospital Bonn da.
Wir bieten keine Begleit-Beleggeburten an, bei denen im Voraus eine persönliche Vereinbarung mit einer Hebamme getroffen wird.
Eine Hebamme darf nur 2 Frauen parallel unter Geburt betreuen - Somit sind wir im engeren Austausch mit Ihnen und wir können bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Wir arbeiten weiterhin mit unserem Ärzteteam zusammen.
Leider können wir dies zur Zeit nicht anbieten. Wir bitten um Verständnis.
Wir hoffen, dass Sie sich über unsere Website mit den verbundenen Bildern einen Eindruck über unser Arbeiten und die Räumlichkeiten verschaffen können.
Bei Wehentätigkeit, Blasensprung, Blutung oder anderweitigem akutem Bedarf, wie unter anderem Unwohlsein oder unerklärlichen Schmerzen, melden Sie sich telefonisch (0228 / 505 2205) bei uns. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite um die Situation einzuschätzen und wissen über Ihr Kommen somit Bescheid.
Sie benötigen folgende Nachweise:
HIV-Test-Nachweis
Hepatitis-C-Test-Nachweis
Die Befunde dürfen nicht älter als 8 Wochen sein.
Bitte informieren Sie sich über Ihre Leistungen Ihrer Zusatzversicherung und klären Sie im Voraus, ob Hebammenleistungen darin inbegriffen sind.
Lässt der Geburtsverlauf und die Situation nach der Geburt eine ambulante Entlassung/ einen kurzstationären Aufenthalt medizinisch zu, ermöglichen wir Ihnen dies gerne. Im Anschluss an die Geburt werden Sie 6 Stunden durch uns und die Station betreut und begutachtet, bevor Sie nach Hause gehen können.
Für die ambulante Geburt/ den kurzstationären Aufenthalt benötigen Sie eine Hebamme, welche Sie zeitnah für die Wochenbettbetreuung besuchen kommt. Außerdem müssen Sie mit dieser im Voraus die Möglichkeit des Stoffwechselscreenings ihrerseits besprechen und planen. Dieses muss beim Kind innerhalb von der 36. - 72. Lebensstunde erfolgen. Des Weiteren müssen Sie sich um einen Termin bei Ihrem Kinderarzt kümmern, damit die U2 zwischen der 48. Lebensstunde und dem 10. Lebenstag durchgeführt werden kann.